Lange Jahre galt in der operativen Therapie des Zervixkarzinoms der minimalinvasive operative Zugang (als laparoskopisches oder robotergestütztes Verfahren) als Fortschritt im Vergleich zu den radikalen abdominellen Eingriffen. Es wurden unisono in den meisten Studien ein geringerer Blutverlust, weniger postoperative Komplikationen bzw. eine kürzere Krankenhausaufenthaltsdauer bei Anwendung eines minimalinvasiven Verfahrens berichtet.
Die Vorstellung einer großen multizentrischen Phase-III-Studie, publiziert im Jahr 2018, führte jedoch zu einem Umdenken: Entgegen allen Erwartungen war in Bezug auf das Gesamtüberleben nach drei Jahren die offene Hysterektomie der laparoskopischen Hysterektomie signifikant überlegen: 3-Jahres-Überleben 99,0 % vs. 93,8 %. Mehrere zum Teil retrospektive Auswertungen konnten diese Ergebnisse bestätigen.
Inzwischen stellen die Kommission Uterus der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) und die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie (AGE) der Deutschen Gesellschaft und Geburtshilfe (DGGG) fest, dass Patientinnen mit Zervixkarzinom mit Operations-Option vor einer Entscheidung über den geplanten Zugangsweg bei indizierter radikaler Hysterektomie über die Ergebnisse dieser Studie zu informieren sind.
Die Studienlage führt aktuell dazu, dass Frauen mit Zervixkarzinom wieder mit größeren abdominellen Operationen versorgt werden müssen, stellte Witzel abschließend fest.
Anmerkung aus gutachtlicher Sicht
Diese Erkenntnisse sind – beim Eintreten schwerer Komplikationen nach dennoch durchgeführter laparoskopischer Operation des Zervixkarzinoms und anschließendem Arzthaftpflicht-Prozess – auch gutachtlich relevant. Zu prüfen wäre dann v. a. die Frage, ob die ärztliche Aufklärung korrekt durchgeführt wurde.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden