Die Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) unter Beteiligung weiterer wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften einschließlich der DGSM erstellt. Sie richtet sich laut Fachgesellschaft auch Vertreter im Gesundheits- und Sozialwesen, Arbeitgeber „und natürlich die Beschäftigten in Nacht- und Schichtarbeit selbst“, so die DGSM.
Die Empfehlungen der Leitlinie sollen unter anderem bei einer bestehenden chronischen Erkrankung bei der Entscheidung helfen, ob eine Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in Schichtarbeit weiter möglich ist. „Altersbedingte Schlafstörungen bei Schichtarbeit können eine dauerhafte Aufgabe von Nachtschichtarbeit oder Schichtarbeit insgesamt erfordern“, informiert die DGSM.
Weiterhin empfehlen die Autoren Arbeitnehmern mit schweren schlafbezogenen Atmungsstörungen wie der Obstruktiven Schlafapnoe und begleitenden schweren Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Aufgabe der Schichtarbeit.
Auch Personen mit schwerem oder schwer behandelbaren Restless-Legs-Syndrom sollten laut der Fachgesellschaft die Möglichkeit erhalten, in Tagschichten oder geeignete kontinuierliche Schichten zu wechseln.
„Bei seltenen Erkrankungen wie der Narkolepsie deuten die wissenschaftlichen Daten auf eine komplette Schichtunfähigkeit der Mitarbeiter hin“, so die DGSM. Die Autoren stellen in der Leitlinie außerdem den Forschungsbedarf zur Nacht- und Schichtarbeit dar.
Links zum Thema
Leitlinie „Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit“
Links aerzteblatt.de
Berufliche Überforderung bei schlechtem Schlaf oft die Ursache
Frühschichten nicht nur für Langschläfer ein Problem
Pflegekräfte leiden oft unter Schlafproblemen
Pressemitteilung @ hil/aerzteblatt.de