Am 12. März 2022 ist Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern der Bundesrepublik Deutschland, im Alter von 89 Jahren verstorben.
Geboren wurde er am 16.12.1932 in Prag; aufgrund Vertreibung und Nachkriegszeit konnte er das Abitur erst im Jahre 1954 ablegen. Es schlossen sich das juristische Studium, Referendariat und Promotion an. Ab 1962 war Otto Ernst Krasney zunächst Richter in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit, schon 1971 - mit noch nicht 40 Jahren – wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt, 1980 wurde er dort Vorsitzender Richter und 1988 dessen Vizepräsident. Er hat das Gericht über Jahrzehnte wesentlich geprägt. Daneben war Prof. Dr. Krasney in der akademischen Lehre tätig, zunächst in Bochum, später an der Universität seiner neuen Heimatstadt Kassel sowie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Diese Lehr- und seine Vortragstätigkeit sowie eine sehr große Anzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen haben ihn weit über die Sozialgerichtsbarkeit hinaus bekannt gemacht, als eine Persönlichkeit, die Praxis und Wissenschaft zu verbinden weiß.
Ausgehend von seiner richterlichen Tätigkeit im Unfallsenat des Bundessozialgerichts war Prof. Dr. Krasney jahrzehntelang ehrenamtlich in der Schriftleitung bzw. Redaktion des MedSach tätig und hat die Heidelberger Gespräche zwischen gutachtlich tätigen Ärzten und Juristen aktiv mitgestaltet. Bis zuletzt hat er an diesen teilgenommen und allen, die sich mit Fragen der medizinischen Begutachtung allgemein und in der Unfallversicherung insbesondere beschäftigen, ist er bestens bekannt.
Der Eintritt in den offiziellen Ruhestand als Richter Ende 1997 hat seinem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement, seiner Vortragstätigkeit und seinen Veröffentlichungen keinen Abbruch getan. Hervorzuheben ist insbesondere seine Tätigkeit als Ombudsmann zur Bewältigung des Bahnunglücks von Eschede. Dennoch hat Prof. Dr. Krasney an keiner Aufgabe „geklebt“, viele bewusst abgegeben – z.B. an den Verfasser dieser Zeilen -, ohne sich völlig zurückzuziehen. Noch wenige Tage vor seinem Tode hat er Druckfahnen des nach ihm benannten Kommentars zur Gesetzlichen Unfallversicherung durchgesehen und war geistig rege am allgemeinen Geschehen interessiert.
Dies alles verdient größte Hochachtung, wird aber dem Menschen Otto Ernst Krasney nicht umfassend gerecht. Denn neben seiner überragenden Fachlichkeit ist seine gleichfalls überragende Persönlichkeit hervorzuheben und seine stets freundliche und aufgeschlossene, den Mitmenschen zugewandte, ausgleichende Art.
Vorsitzender Richter am BSG a.D.
Prof. Dr. Peter Becker