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Nachweis eines Unfallereignisses

Der Versicherungsnehmer in der privaten Unfallversicherung (PUV) hat den Nachweis eines Unfalls nicht geführt, wenn er zunächst angibt, sich an keinen Unfall erinnern zu können und ein Trauma ausgeschlossen hat, später aber behauptet, er sei mit dem Rollator an einem Tisch hängen geblieben und infolgedessen zu Boden gestürzt, führt das Landgericht (LG) Wiesbaden mit Urteil vom 22.7.2021 (AZ: 9 0 1287/20) aus, über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

Den Nachweis eines Unfallereignisses bedarf es nur dann nicht, wenn eine festgestellte Gesundheitsschädigung nur durch einen Unfall (im Sinne der Versicherungsbedingungen der PUV) verursacht worden sein kann und wenn andere Ursachen ausgeschlossen werden können.

(Versicherungsrecht 72 (2021) 24: 1258-1261).

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden