Daher bestehen Zweifel, ob Patientenverfügungen wichtige Behandlungsentscheidungen auf der Intensivstation beeinflussen können. Die verwendeten Formulierungen sind oft pauschal, und Ärzte bewerteten die Gültigkeit einzelner Patientenverfügungen teilweise mit nur geringer Übereinstimmung mit Angehörigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2016 in einem Grundsatzbeschluss (AZ: XII ZB 61/16) entschieden, dass Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ im Einzelfall nicht konkret genug sind und dass eine schriftliche Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie konkrete Entscheidungen über Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen enthält.
Insofern sind die üblicherweise verwendeten Formulare nur bedingt für die konkrete intensivmedizinische Situation geeignet, weswegen verbesserte Patientenverfügungen entwickelt werden müssen, so Kluge. Dabei sollte versucht werden, möglichst konkret auf die jeweilige Situation des Patienten einzugehen (z. B.: Keine invasive Beatmung bei schwerer COPD, Keine Dialysebehandlung bei vorbestehender Niereninsuffizienz etc.).
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden