In den vergangenen Jahren wurde intensiv diskutiert, wie wichtig es im Rahmen der perioperativen Antibiotikaprophylaxe ist, nicht nur das richtige Präparat auszuwählen, sondern auch deren Grundprinzipien einzuhalten, erklärte Christian Eckmann von der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Klinikum Hannoversch-Münden auf dem 15. DGAV-Chirurgie-Update-Seminar am 24. und 25. März 2023 in Berlin.
Zu diesen Grundprinzipien gehört es, die perioperativen Antibiotikaprophylaxe postoperativ nicht fortzuführen, da keine Verringerung der Rate postoperativer Wundinfektionen durch andauernde Antibiotikagabe zu erreichen ist. Die Folgen einer verlängerten perioperativen Antibiotikaprophylaxe können dagegen Resistenzentwicklung, Infektionen mit Clostridioides difficile und auch direkte Toxizität der Antibiotika (z. B. Nierenschädigung) sein.
So zeigen große aktuelle Studien, dass eine postoperative Fortführung der perioperativen Antibiotikaprophylaxe nicht sinnvoll ist, sondern ggf. sogar zu einem nachweisbaren Schaden bei den betroffenen Patienten führt.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden