Als Beispiel nannte er den plötzlichen einseitigen Visusverlust, der initial in neurologischen Händen durchaus auch mal mit Bildgebung, Elektrophysiologie etc. untersucht werde, während nicht selten die initiale ophthalmologische Funduskopie (Augenhintergrundspiegelung) – sofern sie vorher gemacht worden wäre – eine Netzhautablösung aufgezeigt hätte.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden