Das zeigt eine Studie über Daten eines rechtsmedizinischen Instituts in Australien zur Abfrage elektonrischer kardialer Devices (2005–2020). Berichtet wurde von 260 Patienten (69 % Männer, medianes Alter: 73 Jahre), bei denen eine post mortem Abfrage der Devices (202 Schrittmacher, 56 Defibrillatoren und 2 Ereignisrekorder) im Rahmen von plötzlichem (n = 162) oder ungeklärtem (n = 98) Tod erfolgte.
Die Geräte waren im Schnitt zwei Jahre implantiert gewesen. Eine mögliche Fehlfunktion der elektronischen Devices fand sich bei 20 Personen (7,7 %); dies umfasste unbehandelte ventrikuläre Arrhythmien (n = 13) und Sondenprobleme (n = 3). Die Abfrage klärte den Tod bei 131 (50 %) der Fälle. Bei 72 Patienten (28 %) fanden sich Abnormalitäten in den 30 Tagen vor dem Tod, u. a. nicht-anhaltende ventrikuläre Tachykardien (n = 26), schnelles Vorhofflimmern (n = 17), elektive Austauschanzeige oder ein „End-of-Life“-Status (n = 22).
Die Abfrage elektonrischer kardialer Devices post mortem sollte zukünftig noch mehr berücksichtigt und als Möglichkeit auch bei Angehörigengesprächen diskutiert werden, kommentierte Eckardt diese interessanten Ergebnisse.
Paratz, E.D., Block, T.J., Stub, D.A. et al. (2022). Postmortem interrogation of cardiac implantable electronic devices. JACC Clin Electrophysiol, 8, 356-366.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden