In einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 29.6.2022 (AZ: 7 U 140/20) zur Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Alternativtherapie bei inoperablem Tumor, über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet, erklärt das OLG, bei einer (von dem beklagten privaten Krankenversicherer vorgelegten) „privatgutachterlichen Stellungnahme der Ärztin für Allgemeinmedizin A.“ handele es „sich nicht um eine fachärztliche Einschätzung, so dass deren Aussagekraft insgesamt nicht als hoch angesehen werden“ könne.
Diese Argumentation ist jedoch nicht zu akzeptieren:
(Versicherungsrecht 73 (2022) 21: 1351-1353)
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden