Der Vorwurf, dass nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig über die Möglichkeit einer Sectio aufgeklärt wurde, spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser Vorwurf ist praktisch bedeutsam, weil er in geburtsschadensrechtlichen Auseinandersetzungen sehr häufig erhoben wird und nicht selten auch Erfolg hat. Dabei tauchen in der Praxis immer wieder dieselben Aufklärungsfehler auf, die zur Haftung führen können.
Es ist wichtig, dass jedem Geburtshelfer bewusst ist, dass die Entscheidung über das Geburtskonzept allein der Schwangeren obliegt. Die Aufgabe der aufklärenden Person besteht darin, frühzeitig eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu schaffen, die Vor- und Nachteile abzuwägen und diese für die Schwangere verständlich darzulegen.
Wenn dies geschieht und dennoch Komplikationen auftreten, hat die Schwangere das Risiko durch die Wahl ihres Geburtsmodus bewusst in Kauf genommen. In einem solchen Fall ist eine Haftung nicht gerechtfertigt, da es nicht Aufgabe der Geburtshelfer ist, eine risikofreie Geburt zu garantieren, so Kehl. Die Aufklärung der Schwangeren über den Geburtsmodus ohne eigene Präferenzen sei jedoch eine grundlegende Aufgabe, die mit großer Ernsthaftigkeit angegangen werden sollte.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden