Bei Kindern mit leichtem Schädelhirntrauma (SHT) stellt die Frage der stationären Aufnahme versus ambulantes Vorgehen immer die schwierigste Entscheidung dar, erklärte Florian Hoffmann von der Kinderklinik und Kinderpoliklinik der LMU München auf dem 17. Pädiatrie-Update-Seminar am 3. und 4. Mai 2024 in Köln.
Subjektive Störungen sind Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel; seltener sind Doppelbilder oder Hörstörungen. Je jünger die Kinder, desto unspezifischer sind häufig die Symptome. Hier reichen häufig von den Eltern berichtete Verhaltensveränderungen („mein Kind gefällt mir nicht“), vermehrte oder für die Tageszeit ungewöhnliche Schläfrigkeit oder reduzierte Spontanmotorik aus.
Posttraumatische Kopfschmerzen sind sehr häufig. Das Vorliegen von schwersten Kopfschmerzen gilt hierbei als Risikofaktor für ein klinisch bedeutsames SHT, wohingegen geringe, nicht progrediente Kopfschmerzen ohne weitere Symptome im Zusammenhang mit einem leichten SHT (wacher Patient) nur mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit einer CT-morphologischen Hirnschädigung und der Notwendigkeit einer operativen Intervention einhergehen.
Objektivierbare Symptome sind Erbrechen, assoziierte Verletzungen und sichtbare Kopfverletzungen. Bei Erbrechen sollten die Häufigkeit und die zeitliche Beziehung zum SHT dokumentiert werden. Meist gilt nach einem leichten SHT das Auftreten von Erbrechen nach Entlassung in die ambulante Beobachtung als Kriterium zur Wiedervorstellung in der Klinik. Ein einmaliges Erbrechen unmittelbar nach dem Unfallereignis hat gemäß einer Vielzahl von klinischen Leitlinien keine Bedeutung im Vergleich zu einem späteren oder wiederholten Erbrechen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden