Psychotherapeuten können der BPtK zufolge damit je nach Patient eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist. Die Berufsordnungen der Psychotherapeuten sichere die Qualität der Behandlungen.
Die Abrechnungsempfehlung umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, übende Interventionen und Testleistungen, aber auch Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Fallkonferenzen.
Die Kombination aus Präsenz- und Videobehandlung biete die Chance, Patienten, die nicht immer eine Praxis aufsuchen könnten, kontinuierlich zu versorgen, sagte Munz. Man erwarte eine entsprechende Regelung auch von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Coronapandemie hat in der Psychotherapie zu deutlich mehr Behandlungen per Videotelefonie geführt. Nach einer Onlinebefragung im Jahr 2020 von rund 3.500 Psychotherapeuten konnten sich laut BPtK neun von zehn Psychotherapeuten vorstellen, auch nach dem Ende der Pandemie Videobehandlungen durchzuführen.
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