Die Videotelefonie ist zeitgemäß und ortsungebunden. Sie ist einerseits eine wichtige Verbesserung für Zu- und Angehörige, wenn sie am Begutachtungstermin nicht vor Ort sein können. Andererseits ermöglicht die Videotelefonie den zielgerichteten Einsatz der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes.“
Hintergrund:
Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung: Zwischen 2016 und 2022 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen auf über 5 Millionen gestiegen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes sind von 1,8 Millionen im Jahr 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. Durch den Fachkräftemangel stehen jedoch immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung. Um die Pflegebegutachtung und damit die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, wurde bereits mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz die Pflegebegutachtung flexibilisiert und die Wiedereinführung des strukturierten Telefoninterviews in bestimmten Fallkonstellationen ermöglicht. Mit dem Digitalgesetz wird nun die Möglichkeit geschaffen, für die Begutachtung auch die Videotelefonie einsetzen zu können. Derzeit wird in einer wissenschaftlichen Evaluation untersucht, bei welchen Begutachtungsanlässen digitale Formate besonders geeignet sind.
Pressemitteilung Medizinischer Dienst Bund