Da die Patienten gerade in den ersten Tagen nach dem Verschlussereignis ein erhöhtes Risiko haben, einen Schlaganfall zu entwickeln, ist eine umfassende und interdisziplinäre Ursachenabklärung unerlässlich, um das individuelle Risiko abzuschätzen und gegebenenfalls zu behandeln. Bei frischen Verschlüssen (zumindest innerhalb der ersten Woche nach dem Ereignis) ist die direkte Einweisung in eine Stroke Unit der Neurologie oder in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses empfohlen.
Die stationäre Abklärung ist innerhalb der ersten 7 Tage nach Verschluss zu priorisieren. Bei einem retinalen Arterienverschluss oder einer Amaurosis fugax soll unverzüglich erfolgen:
· die Abklärung einer Riesenzellarteriitis und ggf. deren Therapie
· die Abklärung einer Emboliequelle und ggf. deren Therapie
· die Abklärung kardiovaskulärer Risikofaktoren und ggf. deren Therapie
Eine Riesenzellarteriitis als Ursache des retinalen Arterienverschlusses muss immer ausgeschlossen werden. Hierbei hilft – neben der typischen Anamnese und dem Tastbefund der Temporalarterien – die Bestimmung der Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) und des C-reaktiven Proteins (CRP). Die Rate der seronegativen Verschlüsse trotz Vorliegen einer Riesenzellarteriitis beträgt 4 %.
Beim retinalen Arterienverschluss besteht immer noch keine Behandlungspflicht, da bisher der Nachweis für eine wirksame Therapie fehlt. Individuelle Behandlungsversuche sind natürlich möglich, so Pielen; die Patienten sollten aber über den experimentellen Charakter der jeweiligen Behandlung aufgeklärt werden.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden