In der akuten Situation kann altersabhängig versucht werden, durch Aufforderung zu forciertem Husten den Fremdkörper wieder auszuwerfen. Forciertes Erbrechen sollte dagegen in jedem Fall vermieden werden, weil die Gefahr besteht, dass die Batterie im Ösophagus stecken bleiben oder gar aspiriert werden könnte. Bei unsicherer Situation sollte das Kind stationär vorgestellt werden, wo dann mittels einer Röntgenaufnahme die Lage des Fremdkörpers zu ermitteln bzw. eine Aspiration auszuschließen ist.
Eine aspirierte Knopfbatterie muss unverzüglich endoskopisch entfernt werden: Auch bei initial symptomarmem Verlauf neigen Knopfbatterien dazu, in kurzer Zeit eine Kolliquationsnekrose des Tracheal- und Bronchialgewebes (bzw. bei Ingestion des Ösophagealgewebes) hervorzurufen, warnte Zepp.
Hat das Kind eine Knopfbatterie dagegen verschluckt, ist durch eine Röntgenaufnahme deren Lokalisation zu prüfen. Falls die Batterie bereits den Ösophagus passiert hat, besteht nur selten die Notwendigkeit, unmittelbar einzugreifen. In diesen Fällen ist es in der Regel ausreichend, durch sequenzielle Röntgenuntersuchungen (ca. einmal wöchentlich) die Passage der Batterie durch den Magen-Darm-Trakt zu dokumentieren. Nur in Ausnahmefällen wird die Batterie im Magen-Darm-Trakt beschädigt, was zum Austritt von Schwermetall (Quecksilber, Lithium, Blei) führen kann und ein chirurgisches Eingreifen erforderlich macht.
Bei klinischen Symptomen, z. B. schweren, zunehmendem Bauchschmerzen, der Entwicklung eines akuten Abdomens, dem Auftreten von blutigem Stuhl oder Erbrechen, ist allerdings eine chirurgische Intervention notwendig, erklärte Zepp.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden