Die Änderung tritt in Kraft, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Beschlusstext wird in Kürze auf der Website des G-BA veröffentlicht: Zahnärztliche Früherkennung | Beschlüsse
Hintergrund:
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei KindernKinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört unter anderem, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht, das Kariesrisiko des Kindes einschätzt, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene berät und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.
Weitere Informationen, auch zum Leistungsanspruch bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr: Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen
Beschluss zu dieser Meldung
Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchung auf Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten: Aufhebung der Bindung der Fluoridlackanwendung an die Ergebnisse der Einschätzung des Kariesrisikos ab dem 34. Lebensmonat
Pressemitteilung GB-A, Gemeinsamer Bundesausschuss