· Sicherung der Diagnose Synkope in Abgrenzung zu anderen Ursachen der passageren Bewusstseinsstörung als Differenzialdiagnosen
· Erkennen schwerwiegender oder lebensbedrohlicher Ereignisse im Zusammenhang mit der Synkope
· Erkennen behandlungspflichtiger Sturzfolgen
· Erkennen von Risikopatienten und Entscheidung der weiteren (stationären/ ambulanten) Behandlung und Abklärung
· Differenzierung zum Krampfanfall und Sturz
· Einteilung der Synkope auch anhand Anamnese bzw. Fremdanamnese
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden