Das atopische Ekzem mit einer Prävalenz von etwa 3 % im Erwachsenenalter ist eine chronische oder auch chronisch-rezidivierende, nicht kontagiöse Hauterkrankung mit einem Auftreten an Kopf, Rumpf und Extremitäten, hier insbesondere auch an den Händen. Damit stellt es eine wichtige Differenzialdiagnose zum Kontaktekzem dar. Klinisch stellt die Diagnose meist keine großen Probleme, in der Berufsdermatologie kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von beruflichen und außerberuf-lichen Faktoren und zu Mischformen mit anderen atopischen Erkrankungen, wie Skudlik und John in Heft 2/2013 der Zeitschrift „Trauma und Berufskrankheit“ ausführen.
In berufsdermatologischen Kollektiven sind atopische Risikofaktoren in der Mehrzahl der Patienten zu erwarten. Beruflich bedingte Mischformen von endogenen und exogenen Faktoren, also das reine irritativ provozierte atopische Handekzem zum kumulativ-subtoxischen Kontaktekzem bei atopischer Disposition machen eine gutachterliche Zuordnung schwierig. Arbeiten in feuchtem Milieu sowie mit chemischen Stoffen rufen durch Schädigung der Barrierefunktion der äußeren Hautschichten entzündliche Veränderungen hervor, wobei atopische Ekzeme gegenüber reinen Kontaktekzemen längere Zeiten von Arbeitsunfähigkeit und auch allgemein längere Verläufe verursachen. Neben dieser Eigendynamik der Erkrankung sind außerberufliche Faktoren wie handwerkliche Tätigkeiten bei Männern und Hausarbeit bei Frauen von Einfluss.
Das Erscheinungsbild selbst lässt keine Differenzierung in berufliche und außerberufliche Faktoren zu. Hier kommt den anamnestischen Angaben und den Beobachtungen zum Verlauf der Erkrankung unter Berücksichtigung der beruflichen Expositionszeiten eine große Bedeutung zu. Beim irritativ provozierten atopischen Handekzem, also der Mischform aus atopischem und kumulativ-subtoxischem Handekzem, kommt es zu einem beruflich bestimmten Verlauf, der aber auch Erscheinungen im Urlaub und nach Aufgabe der Tätigkeit abgrenzen lässt. Bei einem nichtberuflichen atopischen Handekzem werden vorbestehende Hautveränderungen durch die berufliche Tätigkeit nicht oder nur unwesentlich beeinflusst, auch sind meist keine typischen Noxen nachzuweisen. Bei einem kumulativ-subtoxischen bzw. irritativen Handekzem bestimmt ein streng von der Exposition am Arbeitsplatz abhängiger Verlauf mit Besserung nach Karenz das Bild der Erkrankung.
Bei der Begutachtung ist die atopische Disposition zunächst zu sichern, was mit Hilfe des sog. Erlanger Atopiescores gelingt. Die Eigendynamik des atopischen Handekzems ist weiter zu berücksichtigen. Die Prüfung der Kausalität findet wie üblich durch kritische Abwägung der Bedeutung der einzelnenen wesentlichen Einflussfaktoren statt, wobei eine überwiegende Bedeutung beruflicher Faktoren bei Nachweis einer hautbelastenden Tätigkeit und arbeitskongruentem Verlauf allgemein anzunehmen sein wird.
Bei Nachbegutachtungen sind hinsichtlich der beschriebenen Abgrenzungen, ob weiter bestehende Hautveränderungen noch Folge der beruflichen Belastung sind oder nicht, eher noch größere Probleme zu erwarten. In die Beurteilung müssen dann neben der Dauer und der Intensität der beruflichen Belastung, der Hinweise auf die der atopischen Dermatitis innewohnenden Eigendynamik, der außerberuf-lichen Faktoren auch die Folgen der Behandlung in Form dauernder Hautveränderungen mit eingehen. Für eine noch weiterbestehende überwiegende berufliche Verursachung sprechen u. a. eine fehlende vollständige Abheilung nach Aufgabe der Tätigkeit, das Fehlen einer über das normale Maß hinaus gehenden außerberuflichen Exposition sowie ein stärkeres irritatives Betroffensein ehemals beruflich belasteter Hautareale. Für das Überwiegen von außerberuflichen Faktoren sprechen u. a. der Nachweis einer Triggerung durch andere Faktoren, die Beobachtung einer Eigendynamik des Handekzems und der fehlende Nachweis von Irritationen in ehemals beruflich belasteten Hautarealen. Eine ausführliche Begründung jedes Einzelfalls ist unumgänglich.
Für alle Fragen der MdE-Findung wird von den Autoren auf die Ausführungen in den „Bamberger Empfehlungen“ verwiesen.
(Skudlik C, John SM: Unfallversicherungsrechtlich Begutachtung bei atopischer Dermatitis. Trauma und Berufskrankheit (2013), 2: 101–106)
E. Losch, Frankfurt/Main