Nach einem Beschluss der Europäischen Chemikalienagentur muss ab dem 1.4.2015 Formaldehyd als krebserregend und als mutagen gekennzeichnet werden. Die Substanz wurde früher als ungefährlich angesehen, bis vor 40 Jahren im Tierversuch eine Häufung von Plattenepithelkarzinomen des „Nasenraumes“ bei Ratten auffiel. In verschiedenen Kohortenstudien gelang es jedoch nicht, statistisch einwandfrei bei industriell diesem Stoff ausgesetzten Arbeitern den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Formaldehydexposition und dem Auftreten eines Nasopharynxkarzinoms herzustellen. Ein entsprechender positiver Hinweis im deutschen Gefahrstoffeinformationssystem ist daher nach Auffassung von Michel daher auch mit Zurückhaltung zu betrachten. Für die Begutachtung zieht er das Fazit, dass dieser Nachweis eines Zusammenhangs einstweilen nach der aktuell vorliegenden Datenlage nicht als erbracht angesehen werden kann, und bisher auch kein den Berufsgenossenschaften gemeldeter Fall als „Wie“- Berufskrankheit anerkannt werden konnte.
(Michel O: Zur gutachterlichen Zu-sammenhangsbeurteilung: Formaldehyd und Nasopharynxkarzinom. HNO (2016), 2:122) E. Losch, Frankfurt/Main