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Tanzmedizin

Die Begutachtung von Tänzern wird wahrscheinlich für die allermeisten gutachterlich tätigen Ärzte eine Seltenheit darstellen, umfasst doch diese Berufsgruppe geschätzt nur etwa 4000 Personen in Deutschland. Da die besonderen Anforderungen und Gefahren des Berufes kaum in der Literatur behandelt werden, haben Wanke, Pressel und Groneberg diese in einem ausführlichen arbeitsmedizinischen Beitrag zusammengefasst, der aber auch dem Gutachter die für seine Beurteilung erforderlichen Informationen verschafft.

Dargestellt werden zunächst die Wege der Ausbildung und der Berufstätigkeit, wobei diese Zeit der aktiven Tätigkeit kaum einmal bis zum 40. Lebensjahr reicht. Eingegangen wird weiter auf die psychischen und physischen Belastungen des Berufes, bei letzteren hinsichtlich des Bewegungsapparates und des kardiopulmonalen Systems sowie der berufstypischen Verletzungen und zu erwartenden chronischen Schäden. Anträge auf die Anerkennung einer Berufskrankheit werden von dieser Gruppe kaum gestellt. Wenn werden die Berufskrankheiten Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule), Nr. 2105 (Schleimbeutelerkrankungen), Nr. 2101 (Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- und Muskelansätze), Nr. 2102 (Meniskusschäden) sowie Nr. 2112 (Gonarthrose) zu erwarten sein. Anerkennungen erfolgen aber nur vereinzelt. Die Autoren sehen hier eine Schwierigkeit in der bedingten Vergleichbarkeit der nur in diesem Beruf auftretenden körperlichen Belastungen zu den für die Anerkennung festgelegten, aus dem Industriebereich gewonnenen Kriterien.

(Wanke EM, Pressel G, Groneberg DA: Tanzmedizin – der lange Weg vom Berufsbild bis zur arbeitsmedizinischen Prävention. Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. (2012), 12: 641–648)

E. Losch, Frankfurt/Main