Cording C., Nedopil N. (Hrsg.)
2014, 232 S., Lengerich, Pabst Science Publishers, € 30,00
ISBN 978-3-89967-951-9
Hinter dem dürren Titel „Begutachtungen im Zivilrecht“ verbergen sich zahlreiche Themenbereiche. So gehören hierzu sowohl Fragen nach der Geschäfts-, Testier-, Einwilligungs-, Delikts- und Prozessfähigkeit als auch Begutachtungen im Rahmen von Unterbringungs-, Betreuungs- und Nachlassverfahren. Für den hierzu beauftragen Gutachter beinhalten diese Themen eine große Zahl juristischer Fußangeln, die den Unerfahrenen zum Stolpern bringen können. Eine solide Kenntnis der rechtlichen Vorgaben, natürlich aber auch des medizinischen Kenntnisstandes im Umfeld der „freien Willensbestimmung“, ist daher sowohl für den damit befassten Arzt und Psychologen als auch für den „Verwerter“ derartiger Gutachten unverzichtbar.
Seit langem zählen die beiden Herausgeber auf diesem Gebiet zu den profiliertesten psychiatrischen Experten im deutschen Sprachraum. Entsprechend überrascht nicht, dass sie mit dem vorliegenden Buch zusammen mit fünf Mitautoren etwas geschaffen haben, was ohne Übertreibung als „Standardwerk“ für die Begutachtung der genannten Themen bezeichnet werden darf. Angesichts der heutigen grenzüberschreitenden Mobilität erscheint dabei auch ein Blick über die Grenzen sinnvoll. So finden sich ergänzend Überblicke der zivilrechtlichen Vorgaben in Österreich und der Schweiz. In der nächsten Auflage wäre hier durchaus zu überlegen, auch die Benelux-Länder mit einzubeziehen.
Neben den oben genannten, prägnant und erschöpfend behandelten Themen eher etwas skeptisch zu sehen sind demgegenüber die Kapitel über Fragen des Haftpflichtrechts einschließlich der Arzthaftung sowie der privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sind sichtlich dem Wunsch geschuldet, das gesamte Gebiet des Zivilrechts abzudecken, reißen diese Bereiche jedoch lediglich kurz und oberflächlich an, so dass hierzu weiterhin auf andere spezifische Gutachtenliteratur zu verweisen ist. Am Wert des Buches als „Handbuch für die Praxis“ für komplexe Begutachtungsfragen aus dem Umfeld der Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit sowie des Betreuungs- und Unterbringungsrechts macht dies jedoch keinen Abbruch. B. Widder, Günzburg