U. Becker/ T. Kingreen
Kommentar, 7. Aufl. 2020, C. H. Beck, München, gebunden, 2716 S., 149 Euro, ISBN 978-3-406-75277-3
Die anzuzeigende Neuauflage des Becker/Kingreen, SGB V, erscheint in einer Zeit, in der „Corona“-bedingt die Gesundheit der gesamten Bevölkerung im Mittelpunkt staatlichen Handelns steht. Von den Auswirkungen der Pandemie ist der Kommentar noch unberührt, weil er auf dem Rechtsstand 1.3.2020 ist. Aber darin liegt gerade ein Charme dieser Neuauflage.
In der Sache ist der Becker/Kingreen „der“ handliche Standardkommentar zum SGB V und damit zu einem nicht „handlichen“ Rechtsgebiet, dessen ständige Änderungen jede Rechtsanwendung erschweren. Im Vorwort wird dies von den Herausgebern klar angesprochen, verbunden mit der Forderung nach einem dringend benötigten „strukturellen Neustart“ des SGB V. Vor diesem Hintergrund sehen sie die Neuauflage zurecht als „ambitioniertes Projekt“ an, das jedoch angesichts des erfahrenen Teams hochkarätiger und kompetenter Autorinnen und Autoren gelungen ist, wie der punktuelle, vertiefende Blick in verschiedene Kommentierungen belegt. Dass nicht allen Aspekten im Rahmen der Kommentierungen nachgegangen wird, überrascht angesichts der Vielfältigkeit und des Regelungsumfangs des SGB V einerseits und dem vorgegebenen Rahmen eines Handkommentars andererseits nicht.
Formal sind das sehr gut lesbare Schriftbild, die (Gliederungs-)Übersichten vor den meisten Kommentierungen, der gezielte und sinnvolle Einsatz von Fettdruck sowie die Zitierung von Rechtsprechung mit Datum und Aktenzeichen oder zumindest allgemein verfügbaren Quellen hervorzuheben.
Vor diesem Hintergrund ist der Becker/Kingreen, SGB V, allen Leserinnen und Lesern des MEDSACH, die – und sei es auch nur gelegentlich – mit Fragen aus dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigen, uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen. Mehr kann von einem gebundenen Werk zum SGB V nicht verlangt werden. Denn der Becker/Kingreen ist in der Flut der ständigen Änderungen des SGB V eine aktuelle und zuverlässige Darstellung der Rechtslage zu einem wichtigen Zeitpunkt, von dem aus Rückschlüsse auf ggf. vergangene oder gerade erst geschaffene Rechtslagen möglich sind.
P. Becker, Kassel