Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Editorial

Nach über einem Jahrzehnt der Vorbereitung erschien im Mai 2013 das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders in der nunmehr 5. Ausgabe. Seit Dezember 2014 liegt jetzt auch seine deutsche Übersetzung vor. Herausgegeben wird es seit der 1. Ausgabe im Jahre 1952 von der American Psychiatric Society. Obgleich das Manual vorrangig ein nationales Klassifizierungssystem der USA darstellt und nach dem SGB V in Deutschland zur vertragsärztlichen Versorgung die Verschlüsselung nach der ICD-10 in der deutschen Version vorgeschrieben ist, sind dessen diagnostische Kriterien auch hierzulande zweifellos von großem Interesse. Vorläufer eines derartigen umfassenden Klassifizierungssystems psychiatrischer Erkrankungen gab es auch in Deutschland, so etwa das in mehreren Auflagen seit 1883 erschienene „Lehrbuch der Psychiatrie“ von Kraepelin und die gleichfalls in mehreren Auflagen seit 1913 veröffentlichte „Allgemeine Psychopathologie“ von Jaspers.

Begleitet wurde die Vorarbeit und Veröffentlichung des DSM-5 von einer teils schon hitzigen Diskussion nicht nur in psychiatrischen Fachkreisen, sondern auch allgemein in der Öffentlichkeit, die sich insbesondere an den Fragen einer teilweise geänderten Abgrenzung interindividueller Varianzen zu krankheitswertigen Zuständen entzündete. Dies obgleich sogenannte „Modekrankheiten“ wie das „Burnout-Syndrom“ und auch das „Chronic-Fatigue-Syndrom“ trotz wohl erheblicher Versuche von Interessengruppen gar keine Aufnahme in das Manual gefunden haben. Mit diesen Fragen hat sich auch das Heidelberger Gespräch im Jahre 2014 auseinandergesetzt, speziell mit den Auswirkungen dieser Klassifikation gerade auf die Begutachtung. In diesem Heft finden sich die hierzu gehaltenen Vorträge von Thomann, Jäger und Stevens/Fabra wiedergegeben.

Das bei der Tagung neu eingeführte „Aktuelle Thema“ wurde 2014 besetzt von Ausführungen zur Qualifikation zu gutachterlichen Anforderungen. Den Beitrag hierzu von Hemmrich von der Akademie für Sozialmedizin Berlin findet sich in der Folge. Mit den sich aus der Neuordnung der Weiterbildungsordnung ergebenden Konsequenzen aus dem Wegfall des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie hinsichtlich der Kompetenz zur gutachtlichen Erhebung und Bewertung eines psychischen Befundes durch den Facharzt für Neurologie beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag von Widder. Die Beiträge von Hempfling und Cyffka haben mit gutachterlichen Ausführungen zu Ganglien und einer adhäsiven Kapsulitis des Schultergelenks orthopädische Einzelfragen zum Inhalt. Im „Leserforum“ finden sich zuletzt noch Ausführungen von Freudenstein zum Beitrag von Carstens und Schröter in Heft 1/2015 dieser Zeitschrift zur Frage einer Mammareduktionsplastik als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das endgültige Programm des nächsten Heidelberger Gesprächs findet sich auf der folgenden Seite wiedergegeben und weiter in dem diesem Heft beiliegenden Leporello.

E. Losch, Frankfurt/Main