Die Verpflichtung zur Sicherung der Qualität bei der ärztlichen Berufsausübung wurde bereits 1988 in die Berufsordnung aufgenommen. Weiter besteht ein ausführlicher Beschluss des 97. Deutschen Ärztetages aus dem Jahre 1994 zum Thema Qualitätssicherung, mehrere ergänzende Einzelbeschlüsse hierzu sind bis heute gefolgt. Hervorgehoben ist im Beschluss aus dem Jahre 1994 die Notwendigkeit regelmäßiger kritischer Selbstüberprüfung einzelner Prozesse in freiwilliger Akzeptanz, da „erzwungene Qualitätssicherungsmaßnahmen“ leicht als Fremdkontrolle empfunden würden, die diesen Maßnahmen ihre Wirksamkeit nehmen könnten. Solche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind zweifellos unabdingbare Grundlage einzelner Prozesse, die Sicherung von Qualität ist aber immer vorrangig auch eine fortwährende Forderung an den einzelnen Handelnden. Ohne ein individuelles Bewusstsein für Qualität werden Qualitätssicherungsmaßnahmen immer nur Stückwerk sein.
Auch das Heidelberger Gespräch hat sich schon mehrmals des Themas „Qualität in der Begutachtung“ angenommen, so 1996 und 2004, weiter auch unter der Überschrift „Begutachtungsmängel und ihre Quellen“ im Jahre 1997. Die hierzu gehaltenen Beiträge können in den Ausgaben der Folgejahre dieser Zeitschrift nachgelesen werden. Das Heidelberger Gespräch vom Oktober 2014 hat dieses Thema noch einmal unter dem Aspekt aufgegriffen, wie eine gleichbleibend hohe Qualität in der Begutachtung unter den heutigen Zwängen zu hoher Begutachtungszahlen bei eingeschränkten finanziellen Mitteln und einer eher abnehmenden Zahl an Gutachtern gewährleistet werden kann. Hierzu finden sich die Beiträge von Bahemann für die Bundesagentur für Arbeit, von Ueberschär für die Deutsche Rentenversicherung, von Nüchtern für einen MDK und von Drechsel-Schlund für die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Heft wiedergegeben. Abgerundet werden diese Beiträge aus berufsrichterlicher Sicht von Toparkus.
Als Einzelbeitrag beschäftigen sich die Ausführungen von Hempfling mit der Begutachtung der Lunatummalazie. Hingewiesen sei auch noch auf die Stellungnahme von Grosser, Meyer-Clement und Schröter zum Beitrag von Linhardt und Grifka „Auswirkungen der Deutschen Wirbelsäulenstudie“ in der ersten Ausgabe dieser Zeitschrift des Jahres 2015.
E. Losch, Frankfurt/Main