Die Auswirkungen der industriellen Arbeitsweise auf die Gesundheit und den Körper des Menschen sind in ihrer gutachtlichen Bewertung dem Stand der jeweiligen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und ihrer ständigen Änderung unterworfen, und im Zug dieser Erkenntnisse sind Um- oder auch Neubewertungen in gutachtlichen Fragen immer wieder erforderlich. Als Beispiel einer völligen Umbewertung mag an die Beurteilung der chronischen Lärmschwerhörigkeit erinnert werden, die von den zwanziger Jahren bis über die Mitte des letzten Jahrhunderts hinaus nur in ihrer Ausprägung als einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit oder Taubheit durch berufliche Einflüsse entstanden und damit als Berufskrankheit angesehen wurde. Danach jedoch wurde genau diese Ausprägung nicht mehr als Folge einer chronischen Lärmexposition bewertet und anerkannt. Gerade bei ohnehin häufig vorkommenden Erkrankungen können die medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer Einordnung aber auch immer wieder schwierig zu deuten sein. Mit einer solchen Problematik, hier mit dem in der Bevölkerung häufig vorkommenden Krankheitsbild einer Koxarthrose und ihrer Beeinflussung durch berufliche Belastungen wie Stehen und Gehen, beschäftigt sich der erste Beitrag dieser Ausgabe von Spahn, Hofmann und Grifka.
Es schließt sich als Beitrag von Wallesch und Mitautoren die Vorstellung der „Zweiten Aktualisierung der Leitlinie zur Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirn-Trauma im Erwachsenenalter“ an. Dem Gutachter werden hierin für seine Beurteilungen die aktuellen Bewertungsgrundlagen des Krankheitsbildes für die private und gesetzliche Unfallversicherung und auch für das soziale Entschädigungsrecht an die Hand gegeben.
Die zwei weiteren Beiträge dieser Ausgabe haben Fragen des privaten Versicherungsrechts zum Inhalt. Von Widder und Müller-Vahl werden Vorschläge zur Bewertung peripherer Nervenschädigungen in der privaten Unfallversicherung unterbreitet. Die bei der Bewertung und auch Abgrenzung von Arbeits- und Berufsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung für den Gutachter sich ergebenden Schwierigkeiten erörtern abschließend der Originalbeiträge die Ausführungen von Hütt und da Silva Conceição.
Zur Lektüre für den Gutachter empfohlen seien wie immer auch die ausführlichen Beiträge von Becker und Ostendorf in den Rubriken „Berichte und Informationen“ sowie „Aus der Rechtsprechung“.
E. Losch, Frankfurt am Main