Die andauernde Pandemie wirft neben ihren Auswirkungen im öffentlichen Leben allgemein weiterhin auch ihre Schatten auf die Möglichkeiten der Durchführung von Kongressen. Hier betrifft es speziell das von der Zeitschrift und dem Gentner-Verlag jährlich durchgeführte Heidelberger Gespräch im Herbst des Jahres, das bereits im letzten Jahr pandemiebedingt als Webinar durchgeführt worden war. Leider wird eine Präsenzveranstaltung in Heidelberg auch in diesem Jahr kaum möglich sein, was insbesondere wegen der fehlenden Möglichkeiten des kollegialen Austauschs am Rande des Kongresses zu bedauern ist. Der Beirat des Heidelberger Gesprächs hat daher auch für dieses Jahr die Planung zu einem weiteren Webinar aufgenommen, das an den Abenden des 12. und 13. Oktobers 2021 jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr stattfinden wird. Themen sind allein die Fragen, die sich in der jetzigen Pandemie durch Covid-19 Erkrankungen dem Gutachter stellen oder in Zukunft noch stellen könnten. Das Webinar des letzten Jahres ist von allen Teilnehmern gut aufgenommen worden, auch die Möglichkeit, schriftlich Fragen an den Referenten zu stellen und unmittelbar beantwortet zu bekommen, wurde rege aufgenommen und hat (auch technisch in jeder Hinsicht) einwandfrei funktioniert. Um aber den schon erwähnten kollegialen Austausch wieder pflegen zu können, planen Beirat und Verlag für 2022 eine Präsenzveranstaltung in der (hoffentlich berechtigten) Hoffnung, dass die Lage dann eine Veranstaltung wie in den Jahren zuvor zulassen wird.
Zu dieser Ausgabe nun: die Entstehung chronisch-neuropsychiatrischer Folgen wiederkehrender Schädeltraumen etwa beim Boxen ist eine schon lange bekannte Tatsache. Unklar ist bislang die Frage, inwieweit ein einmaliges Schädel-Hirn-Trauma eine später auftretende Demenz begründen kann. Hierzu von Wallesch und Widder das Ergebnis einer Literaturrecherche im ersten Beitrag. Von Widder, Dilcher, Dohrenbusch, Dreßing, Ebbinghaus, Gruner, Haenel, Hansen, Henningsen, Köhler, Köllner, Merten und Vogel weiterhin im dritten Beitrag Ausführungen zur aktuell überarbeiteten AWMF-Leitlinie zu Kausalitätsfragen bei psychischen und psychosomatischen Störungen.
Die Frage, ob Ermüdungsfrakturen als „Wie-BK“ zu betrachten sein könnten, gehen die Autoren Cyffka, Müller und Röhnert im zweiten Beitrag in dieser Ausgabe nach. Zumindest nach dem aktuellen Stand der Erkenntnis dürfte dies nach ihren Ausführungen zu verneinen sein. Die sich durch die Novellierung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) zum 1. Januar 2021 ergebenden Änderungen für den medizinischen und psychologischen Sachverständigen werden im abschließenden Beitrag von Becker thematisiert. Immerhin steigen die Vergütungen um etwa 20 % auf 120 € in der Gruppe M3, auf 90 € in der Gruppe M2 und auf 80 € in der Gruppe M1.
E. Losch, Frankfurt am Main