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Editorial

Es war nicht zu erwarten, dass die Suche nach Einsatzmöglichkeiten für Anwendungen der künstlichen Intelligenz die Tätigkeit der medizinischen Sachverständigen aussparen würde. Die Probleme und Unschärfen bei einem Einsatz in der privaten Unfallversicherung aus medizinischer und juristischer Sicht werden im ersten Beitrag dieser Ausgabe von Schmidt und Gaidzik kritisch dargestellt. Ergänzend dazu hat der Erstautor auch noch einen Kommentar erstellt, der die trotz künstlicher Intelligenz unverzichtbaren Teile eines Gutachtens durch einen erfahrenen „analogen“ Sachverständigen herausstellt, abgedruckt findet sich dieser in der Rubrik „Leserzuschriften“ auf Seite 33. Vielfältig erhobene Daten zusammenzuführen, auszuwerten und zu analysieren mag zwar mit den Mitteln der künstlichen Intelligenz möglich sein, wie es etwa vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme mit einem „Arztbriefgenerator“ aktuell angestrebt wird, aber eine epikritische Bewertung des Einzelfalls wie auch die kausale Bewertung durch den medizinischen Sachverständigen wird dies schwerlich ersetzen können. Beachtenswert sind zu diesem Thema auch die „Empfehlungen“ im Kapitel „Medizin“ der Stellungnahme „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ des Deutschen Ethikrates von 2023 (online abrufbar unter www.ethikrat.org/publikationen/).

Die Diskussion um mit Long/Post-Covid assoziierte Erkrankungen hat mittlerweile eine gewisse Schärfe erreicht, was zum einen der Sache abträglich erscheint, zum anderen aber aus vergleichbaren Auseinandersetzungen früherer Zeit etwa zur Multiple Chemical Sensitivity oder der Borreliose durchaus nicht unbekannt ist. Dass die häufig in diesem Zusammenhang genannte Diagnose „ME/CFS“ durchaus nicht als Einheit aufgefasst werden kann und zwei in der Diagnostik gut abzutrennende Einzelerkrankungen betrifft, wird im folgenden Beitrag von Lang dargelegt. Verwiesen werden kann hierzu auch auf die Stellungnahme u.a. der DGNB, nachzulesen in der Ausgabe 6/2023 auf Seite 238. Der Beitrag von Ostendorf in dieser Ausgabe referiert für die praktischen Belange des medizinischen Sachverständigen ergänzend zu diesem Beitrag die aktuelle Diskussion in dieser Sache.

Das Dauerthema der Vergütung des medizinischen Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren nach dem JVEG nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz von 2021 greifen nach in dieser Zeitschrift schon publizierten Voruntersuchungen in den Jahren 2005 und 2018 Zahn, Gaidzik und Schiltenwolf anhand einer Untersuchung zur ungleichen Handhabung der Vorschriften in den verschiedenen Bundesländern wieder auf. Wie nicht anders zu erwarten ergeben sich hier nach wie vor zwischen den einzelnen Bundesländern teils erhebliche Unterschiede in der Handhabung.

Aus einer bislang noch nicht in dieser Zeitschrift vertretenen Wissenschaftssparte fügt eine aus soziologischer Sicht verfasste Betrachtung von Lambrix zu den verschiedenen Perspektiven in der Pflegebegutachtung der bisher vorrangig verfolgten Perspektive der Begutachtenden die Perspektiven der Begutachteten und deren Angehörigen hinzu.

Die Redaktion des MedSach wünscht allen Lesern auch für das Jahr 2024 alles Gute und eine weiter erkenntnisbringende Lektüre.

E. Losch, Frankfurt am Main