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Editorial

Schwindel als anamnestische Klage und Diagnose findet sich überaus häufig, aber wenn man in den zugehörigen ärztliche Befundschreiben nach belastbaren Befunden zu seiner Ursache sucht, wird man in den meisten Fällen nicht fündig. Die Untersuchungen hierzu sind apparativ, personell und zeitlich aufwändig, und werden in den veralteten Gebührenordnungen nicht entsprechend aufgeführt und vergütet. So unterbleiben diese Untersuchungen zwangsläufig, wenn ein Befund einer orientierenden Untersuchung unter der Frezelbrille mitgeteilt wird, ist das in der Mehrzahl der Fälle schon viel. Für eine gutachterliche Beurteilung ist dies aber nicht akzeptabel, hier ist nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis eine exakte Befunderhebung zu fordern. Diesen aktuellen Standard der indizierten Untersuchungen zum Symptom „Schwindel“ beschreiben Walther, Brusis, Meister und Blödow in ihrem Beitrag in dieser Ausgabe, ebenso stellen sie Tabellen vor, nach denen eine gutachtliche Beurteilung auf Grund deren Ergebnissen nachvollziehbar erfolgen kann.

Nachvollziehbare Kriterien für die qualitative Beurteilung psychisch-reaktiver Traumafolgen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben (SGB VI), oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im SGB VII, SGB XIV nicht direkt angesprochen, stellen Grömer, Denis, Dilcher, Ebbinghaus, Flatten, Frommberger, Haenel, Krause, Liebermann und Urban vor. Über die neuen Kriterien zur Beurteilung des leichten Schädel-Hirn-Traumas für die gutachterliche Arbeit, erstellt vom American Congress of Rehabilitation Medicine, informiert Merten in einem weiteren Beitrag in dieser Ausgabe.

Die Gliedertaxe ist ein Begriff, der nur im Rechtsbereich der privaten Unfallversicherung von Bedeutung ist. Für einzelne Körperteile und auch einzelne Sinnesorgane sind hier die Invaliditätsgrade festgelegt, die diesen bei vollem oder teilweisem Verlust der Funktion zuzumessen sind. Je nach Versicherungssumme des Vertrages orientieren sich daran dann die jeweiligen Entschädigungszahlungen. Im Beitrag von Klemm, Ludolph, Willauschus, Wich, Weber, Fuhrmann, Heintel und Spahn werden aktualisierte Empfehlungen für diese Gliedertaxe für das orthopädisch-unfallchirurgische Fachgebiet gegeben.

Zuletzt eine Korrektur in eigener Sache: in der Ausgabe 5 auf Seite 238 scheint der letzte Absatz in der Rubrik „Aus der Rechtsprechung“ in der Luft zu hängen, was leider auch zutrifft. Die hier angekündigten und dann doch fehlenden Hinweise auf vergleichbare Fallgestaltungen des BGH finden sich in dieser Ausgabe abgedruckt. Wir bitten um Entschuldigung.

E. Losch, Frankfurt am Main