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Zum Beitrag von B. Widder: „Kultursensible Begutachtung – gelten bei der sozialmedizinischen ­Begutachtung von Migranten andere Regeln?“ in MedSach-Heft  2/2020, S. 66–72

Ausdrücklichen Dank an den Autor für die luzide Darstellung dieses „sensiblen“ Themas. Die folgenden Gedanken sind nicht als Gegenrede, sondern als Ergänzung zu verstehen.

Dem Autor ist unbedingt zuzustimmen, dass sich in der Begutachtungssituation immer (unabhängig vom Migrationshintergrund) zwei unterschiedliche „Kulturen“ – im Sinne von Erlebniswelten – begegnen: die Erlebniswelt von Gutachter und Begutachtetem. Allerdings kann die gemeinsame Schnittmenge dieser Erlebniswelten unterschiedlich groß sein, und das ist im Begutachtungsprozess gerade im Interesse der Gleichbehandlung zu reflektieren.

Man wird als Gutachter zwar immer versuchen, eine Brücke zwischen den beiden Erlebniswelten zu schlagen, durch eine Haltung der prinzipiellen inneren Offenheit und des Verstehen-Wollens. Das aber wird je nach Situation unterschiedlich gut gelingen. Es ist wahrscheinlich, dass auf der seelischen Landkarte, die wir im Gutachten vom Gegenüber zeichnen, weiße Flecken bleiben werden: leider auch für wichtige Regionen. So werden wir zum Beispiel oft nichts oder (zu) wenig über innerfamiliär erlittene sexuelle Übergriffe erfahren – vor allem, wenn sie erst kurz zurückliegen –, und über das Ausmaß an seelischer Verwüstung, die sie hinterlassen haben. Auch ist die seelische Zermürbung, die die permanente Erfahrung von „Alltagsrassismus“ bewirken kann, bisher eher selten Thema im gutachterlichen Gespräch. Gleiches gilt für das Thema „Heimweh“. Ebenso wenig wird die Scham über ungewollte Kinderlosigkeit, eine gescheiterte Ehe, aber auch über (scheinbar) „missratene“ Kinder thematisiert werden, und doch kann all das ein relevanter Treiber z.B. für eine chronifizierte Depression sein.

Auf der anderen Seite kann uns als Gutachter – ohne ein stabiles Vertrauen unseres Gegenüber – aber auch verborgen bleiben, welche seelische Ressource im konkreten Einzelfall gelebte Religiosität darstellen kann (nicht muss!), vielleicht auch das treue Festhalten an bestimmten Werten des Herkunftslandes oder eine selbstverständlich gelebte innerfamiliäre Solidarität.

Wir werden also im Prozess der Begutachtung unsere begrenzte Menge an Informationen extrapolieren müssen, mit einem mehr oder weniger hohen Grad an Irrtumswahrscheinlichkeit. Dies uns selbst und den Auftraggebern gegenüber einzugestehen, macht ein Stück der gutachterlichen Redlichkeit aus.

Trotzdem sollte man als Gutachter nichts unversucht lassen, aktiv für Vertrauen zu werben, um so das Sprechen über relevantes innerseelisches Erleben überhaupt erst zu ermöglichen. Denn: So sehr wir selbst von unserer gutachterlichen Neutralität und Fairness überzeugt sein mögen, unser Gegenüber ist es zunächst nicht. Dies gilt umso mehr in einer 2:1-Situation (Gutachter plus Dolmetscher vs. zu Begutachtender.)

Ich denke, wir sollten deshalb Angehörige/Begleitpersonen nicht als prinzipielle Störfaktoren ansehen, die geräuschlos zu „eliminieren“ wären. Ein einleitendes Gespräch mit zu Begutachtendem und Begleitperson hilft zu entängstigen, und liefert uns wertvolle Informationen über ein Stück innerfamiliäre Dynamik (z.B.: „Wir haben keine Geheimnisse voreinander“. – Interessant.) und möglicherweise auch wichtige Aspekte zur Fremdanamnese. Schließlich fördert es die Akzeptanz für die anschließende Trennung während der eigentlichen Begutachtung (vgl. [1]).

Literatur

1 Hoffmann-Richter U, Pielmaier L: Die psychiatrisch-psychologische Begutachtung. Stuttgart: Kohlhammer Verlag 2016.

Anschrift des Verfassers

Dr. med. Gabriel Ehren
Arzt im Ärztlichen Dienst
ÄD-Agenturverbund NRW Essen
Agentur für Arbeit Duisburg
Wintgensstr. 29–33
47058 Duisburg

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