Zusammenfassung
Grundlage der Leistung eines privaten Unfallversicherers ist die Invalidität, die ärztlich fristgerecht festzustellen ist. Der Versicherer gibt pauschalierte Sätze der Gliedertaxe für Verlust oder Funktionsunfähigkeit vor und der ärztliche Sachverständige muss dann auf allgemein anerkannte Bemessungsempfehlungen zurückgreifen können, um den vorgegebenen Rahmen auf die konkrete, individuelle Situation des Versicherten anwenden zu können. Es handelt sich in dieser Arbeit um fachübergreifend konsentierte Eckwerte der Invaliditätsbemessung, die Grundlage einer einheitlichen ärztlichen Begutachtung von unfallbedingten Funktionsstörungen in der privaten Unfallversicherung sein sollen.
Mit Veröffentlichung dieser Bemessungsempfehlungen der FGIMB werden die Empfehlungen von Schröter/Ludolph aus 2009 zurückgenommen, so dass jetzt die Bemessungsempfehlungen der Fachgesellschaft Interdisiplinäre Medizinische Begutachtung (FGIMB e. V.) an deren Stelle maßgeblich sind.
Schlüsselwörter private Unfallversicherung – Gliedertaxe – Konsentierte Bemessungsempfehlungen – Invaliditätsbemessung – Beeinträchtigung körperlicher Leistungsfähigkeit
MedSach 120 6/2024: 263–274Recommendations for assessing invalidity in private accident insurance – Interdisciplinary consensus – as at 06/2024
Abstract
The basis of the service of a private accident insurer is the invalidity benefit, which must be determined by a physician in a timely manner. The insurer specifies the flat compensation rates in the dismemberment schedule for loss or inability to function and the medical expert must then refer to generally accepted assessment recommendations in order to apply ...
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Bemessungsempfehlungen zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung – Fachübergreifender Konsens – Stand 06/202414
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