Zusammenfassung
Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gehört im Rahmen von Berufskrankheiten-Begutachtungen zu den Aufgaben des medizinischen Gutachters. Hierbei ist dem Gleichbehandlungsgebot der Versicherten gerecht zu werden.
Für einige Erkrankungen (u. a. Ziffern 4301, 4302, 5101 der Anlage 1 der BKV) änderten sich im SGB VII die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Wegfall des Unterlassungszwangs ab 2021. Folglich müssen nicht nur die zu fordernden Voraussetzungen für die Anerkennung einer solchen Erkrankung als Berufskrankheit, sondern auch die langjährig ausgebildeten Erfahrungssätze für die MdE-Beurteilung überprüft werden.
Bisher liegen diesbezüglich noch keine von Expertengremien final konsentierten und von der Rechtsprechung bestätigten Begutachtungsempfehlungen vor, wenngleich verschiedene Vorschläge publiziert wurden. Die sich aus der geänderten Rechtslage ergebenen Problemfelder der MdE-Einschätzung werden am Beispiel eines Gutachtenfalls zu einer beruflich bedingten Hauterkrankung ohne dauerhafte Tätigkeitsaufgabe, jedoch vorübergehendem Wegfall der beruflichen Hautbelastungen im Rahmen der Corona-Pandemie, diskutiert.
Neben den medizinischen Gesichtspunkten sind v. a. rechtliche Fragen und eine gesamtgesellschaftliche Sicht von Bedeutung.
Schlüsselwörter Berufskrankheit – Minderung der Erwerbsfähigkeit – Unterlassungszwang – Handekzem
MedSach 120 2/2024: 68 –76Problems in the evaluation of a reduction in earning capacity in cases of occupational diseases after abolition of the required cessation of occupation - Medical and legal aspects
Abstract
The assessment of the reduction in earning capacity (MdE) is one of t ...
Bibliogr. Info (RIS)
Abo-Inhalt
J. Hiller, P. Becker, A. Kaifie-Pechmann, H. Drexler
Problemstellungen bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Berufskrankheiten nach Wegfall des Unterlassungszwangs – medizinische und juristische Betrachtung
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