Zusammenfassung
Seit dem 10. März 2017 können Cannabisarzneimittel im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiealternative verordnet werden. Das Betäubungsmittelgesetz stellte hohe Anforderungen an die Begründung einer solchen Verordnung. Aus haftungsrechtlicher Sicht stellen Cannabisarzneimittel eine Außenseitermethode dar. Das Bundessozialgericht hat im November 2022 weitere hohe Anforderungen an die Begründung der vertragsärztlichen Genehmigung einer Cannabistherapie formuliert.
Konkretisiert wurden der Begriff der schwerwiegenden Erkrankung und seine Auswirkungen auf die vertragsärztliche Begründung sowie die Anforderungen an die Dokumentation des Krankheitsbildes, die Darstellung der mit Cannabis zu behandelnden Erkrankung und der bereits angewandten und noch zur Verfügung stehenden Standardtherapien. Darüber hinaus sind die Nebenwirkungen einer Standardtherapie mit dem beschriebenen Krankheitsbild und den möglichen schädlichen Wirkungen einer Therapie mit Cannabis abzuwägen.
Die Überprüfbarkeit des Sachverhalts in der Stellungnahme des Vertragsarztes und die Reichweite seiner Einschätzungsprärogative werden dargestellt.
Auch die Auswirkungen des am 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes werden thematisiert.
Schlüsselwörter Cannabisarzneimittel – schwerwiegende Erkrankungen – begründete Stellungnahme – Behandlungsziel – Standardtherapien – Abwägung
MedSach 120 4/2024: 148 –154Cannabis prescriptions – from a legal perspective
Abstract
Since 10 March 2017, it has been possible to prescribe cannabis medicines as an alternative therapy for serious illnesses in individual cases. The Narcotics Act (Betäubungsmittelgesetz ...
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K. Beinhorn
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