Zusammenfassung
Eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Begutachtung von „Schwindel“ und deren Auswirkungen erfordert eine fachspezifische Bewertung und die Zuordnung der zugrunde liegenden Beschwerden zu einer operationalisierten Diagnose nach ICD/GSM. Die hier vorgestellten neuen Tabellen zur Bewertung von peripheren vestibulären Störungen nutzen unabhängige Parameter, den Grad der Gesundheitsschädigung (Schweregrad Organschaden) und den Grad der vestibulären Kompensation. Sie orientieren sich an dem Standard der Diagnostik des Fachgebiets, aktuellen Diagnoseklassifikationen und reflektieren den aktuellen Stand der Wissenschaft. Diskrepanzen zwischen Beschwerdesymptomatik, Organschaden und vestibulärer Kompensation können ein Hinweis für Komorbiditäten (simultan vorhandene Erkrankungen oder externe Einflüsse z. B. Medikamentennebenwirkungen oder deren Interaktionen) sein, die eine zusätzliche fachspezifische Würdigung und integrative Bewertung bei der Bildung von MdE/GdB/GdS erfordern. Analog zur bisherigen bewährten Gutachtenpraxis für Gleichgewichtsstörungen (und ebenso für Hörstörungen) sollen die Tabellen für Gutachten im Rahmen der Sozialgesetzgebung angewendet werden. Der Gutachter muss wie bisher je nach Auftraggeber genau die Begriffe GdB im Bereich des SBG IX, GdS im Bereich des SGB XIV, MdE im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung beachten. Häufig sind in diesem Zusammenhang funktionelle Störungen, die die individuelle, subjektive Wahrnehmung des Symptoms „Schwindel“ erheblich verstärken können, selbst wenn der periphere vestibuläre Gesundheitsschaden objektiv nicht mehr nachweisbar ist. Nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann „Schwindel“ he ...
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