P-W. GaidzikZusammenfassung
In der älteren Rechtsprechung stand bei der Abgrenzung der strafbaren „Tötung auf Verlangen“ zur straflosen „Beihilfe zur Selbsttötung“ die Frage der Tatherrschaft im Vordergrund. Seither wurde in verschiedenen Rechtsgebieten die Patientenautonomie gestärkt. Der Versuch des Gesetzgebers, die organisierte Unterstützung von Selbsttötung strafrechtlich zu untersagen, hielt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht stand. Seither bemühen sich politische Gruppierungen die Grenzen strafbarer Beteiligung an Suiziden neu zu ziehen. Dabei sind die medizinischen Fachgesellschaften aufgerufen, die inhaltlichen Vorgaben eines „freiverantwortlichen Suizids“ und deren – gutachtliche – Prüfung zu entwickeln. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun in Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben eine Trendwende zur restriktiveren Anwendung des Strafrechts eingeleitet.
Schlüsselwörter Assistierter Suizid – Tötung auf Verlangen – Freiverantwortlichkeit – Bundesgerichtshof
MedSach 121 1/2025: 6 –9Distinguishing between assisted suicide and killing upon request: German Federal Supreme Court June 28, 2022 – 6 StR 68/21
Abstract
In older case law the distinction between punishable „killing upon request” and non-punishable „assisted suicide” depended primarily on the question of participation. Since then patient autonomy has been strengthened in various areas of law. Legislators’ attempts to prohibit the organised support of suicide under criminal law have not stood to scrutiny by the Federal Constitutional Court. Political groups have since been trying to redraw the boundaries of punishable participation in ...
Bibliogr. Info (RIS)
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Zur Problematik der Abgrenzung zwischen assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen: BGH-Urteil vom 28.06.2022 – 6 StR 68/21
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