Zusammenfassung
Im Rahmen des Heilverfahrens haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur für Gesundheitsschäden, die unmittelbar durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitserstschäden, sondern auch für Körperschäden und Gesundheitsstörungen, die aufgrund von Komplikationen oder schicksalshaften Nebeneffekten bei der Behandlung mittelbar auftreten, den sogenannten „mittelbaren Unfallfolgen“ nach § 11 SGB VII. Bei der gutachtlichen Beurteilung von Gesundheitsfolgeschäden der Heilbehandlungsmaßnahme gelten im Grundsatz die gleichen Regeln der Kausalitätsprüfung, es existieren jedoch einige medizinische und juristische Besonderheiten, die in diesem Beitrag anhand von systematisch identifizierten und ausgewählten Fallbeispielen dargestellt werden.
Schlüsselwörter Komplikation – Heilverfahren – Nebenwirkung – Kausalität – unmittelbare / mittelbare Unfallfolgen
MedSach 120 5/2024: 219 –225Attribution and responsibility in the case of complications in statutory accident insurance treatment procedures – A systematic approach based on case studies
Abstract
As part of the medical treatment procedure, statutory accident insurance covers not only damage to health directly caused by the insured event, but also bodily injury and health disorders that occur indirectly due to complications or life-changing side effects of the treatment, known as the “indirect consequences of the accident” according to section 11 SGB VII. In principle, the same rules of causality assessment apply to the expert assessment of consequential damage to health resulting from medical treatment, but there are some medical and legal peculiarities to note. These are presente ...
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Zurechnung und Zuständigkeit bei Komplikationen im Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – Eine systematische Betrachtung anhand von Fallbeispielen
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