Francke: Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2011, Az.: L 11 R 4243/10; Forum C, Beitrag C1-2013 unter www.reha-recht.de; 28.01.2013)
Der Autor bespricht ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 24. Oktober 2011. Geklagt hatte ein Versicherter, der zu einer gerichtlich veranlassten Untersuchung eine Begleitperson mitbringen wollte, was der beauftragte Gutachter jedoch ablehnte. Das LSG kam zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Zulassung von Angehörigen zu einer Begutachtung besteht.
Der Autor kritisiert, dass sich das LSG bei diesem umstrittenen Thema nicht mit anderen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur auseinander gesetzt hat. Er führt aus, dass die Anwesenheit einer Begleitperson nur dann abgelehnt werden dürfe, wenn sachliche Gründe im Einzelfall entgegenstehen. Diese liegen vor, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Untersuchungsergebnisse besteht. Ferner könne eine als fair empfundene Untersuchung zu einer höheren Akzeptanz der Ergebnisse beitragen.