Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und FachärzteÄrztinnen und Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Innere Medizin und Gastroenterologie,Allgemeinchirurgie,Viszeralchirurgie,Kinder- und Jugendchirurgie oderKinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie. Zudem gelten die im Allgemeinen Teil der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen. Beschluss zu dieser Fachnews Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie
Weiterführende InformationenZur Information der Versicherten bietet der G-BA ein Patientenmerkblatt (PDF 64,14 kB)– auch in Leichter Sprache(PDF 130,15 kB) – mit den wichtigsten Informationen zum Leistungsumfang des Verfahrens und zur Inanspruchnahme an.Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen
Pressemitteilung des G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss