Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

BGH, Beschluss vom 14.11.2023 – VI ZR 244/21

Schlagwörter: Verletzung rechtliches Gehör – Gutachten – Sachkunde Gericht

Leitsatz: Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (hier: Bestimmung des medizinischen und des Pflegestandards

Aus den Gründen:

Die Kläger nehmen die Beklagte aus übergegangenem Recht auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung in Anspruch.

Das Berufungsgericht hat die Anforderungen an den Sachvortrag überspannt, sich über den Antrag der Kläger auf Einholung eines Sachverständigengutachtens hinweggesetzt und die Frage, ob der Beklagten ein Fehler bei der pflegerischen Betreuung der Patientin unterlaufen ist, verfahrensfehlerhaft ohne die erforderliche Hinzuziehung eines Sachverständigen aus eigener, nicht ausgewiesener Sachkunde beantwortet.

Das Berufungsgericht hat darüber hinaus eine eigene medizinische und pflegewissenschaftliche Bewertung des Geschehens vorgenommen ohne aufzuzeigen, dass es über die erforderliche Sachkunde verfügt. Es hat damit den medizinischen und den Pflegestandard in unzulässiger Weise - und unter gehörswidrigem Übergehen des Beweisantrags des Klägers - selbst bestimmt.

Die Entscheidung ist unter folgendem Link im Internet zu finden:

https://openjur.de/u/2480557.html