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1 Million Euro Schmerzensgeld bei schwerstem Hirnschaden eines Kleinkindes

Dass in Deutschland in Arzthaftungsfällen bei Behandlungsfehlern mit schwersten Schädigungsfolgen zunehmend hohe Schmerzensgelder verhängt werden, zeigt ein (nicht rechtskräftiges) Urteil des Landgerichts (LG) Limburg vom 28.6.2021 (AZ: 1 O 45/15), über welches die Fachzeitschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

Im zu beurteilenden Fall war es Ende 2011 durch fahrlässiges Verhalten einer Kinderkrankenschwester im Rahmen einer intravenösen Antibiose bei einem 14 Monate alten Jungen durch Aspiration von nicht erkannten Nahrungsresten im Mund und anschließendem Schütteln des Kindes zu einem schweren hypoxischen Hirnschaden gekommen. In der Folge kann sich der Patient kaum bewegen, nicht sprechen und leidet unter einer Intelligenzminderung und unter Angstzuständen.

Selbst wenn der Kinderkrankenschwester allenfalls leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden konnte und der Schaden bei einem Routinevorgang entstanden war, der so auch vielen anderen Kinderkrankenschwestern hätte passieren können, wurde die beklagte Klinik zu einem Schmerzensgeld von einer Million Euro verurteilt, welches – so das LG – ja von der Haftpflichtversicherung abgesichert sei.

(Versicherungsrecht 73 (2022) 6: 381-385)

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden