Die Leitlinie dient, so die Präambel, der evidenzbasierten interdisziplinären Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Menschen, die nach Unfallereignissen und sonstigen vom Versicherungsschutz des jeweiligen Rechtsgebietes erfassten Ereignissen Folgen einer traumatischen Hirnverletzung geltend machen. Sie bezieht sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und soll die Verständigung zwischen den Auftraggebern von Gutachten und den ärztlichen und neuropsychologischen Sachverständigen in den verschiedenen Rechtsgebieten verbessern.
Hervorgehoben werden folgende Neuerungen:
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden