Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Aktuelle AWMF-Leitlinie „Long/ Post-COVID“: Gutachtlich relevante Aspekte

 

Zu beachten sind u. a. die Definitionen, welche sich nicht mehr überschneiden:

·       „Long-COVID“ beinhaltet nun Symptome, welche für 4 bis 12 Wochen nach der Infektion bestehen (bisher als „fortwährend symptomatische COVID-19“ bezeichnet).

·       Für länger als 12 Wochen andauernde Beschwerden, welche durch andere Diagnosen nicht erklärbar sind, wird dagegen weiterhin der Begriff „Post-COVID-Syndrom“ verwendet.

Weiter finden sich Aussagen von Relevanz für die Begutachtung:

So ist etwa in der privaten Krankenversicherung (Krankheitskostenversicherung) oft zu beurteilen, ob umfangreiche Diagnostik als medizinisch notwendig anzusehen ist, etwa spezialisierte Laboruntersuchungen oder bildgebende Verfahren. Hierzu wird in der Leitlinie ausgeführt:

·       Die Diagnose eines Long/Post-COVID-Syndroms kann weder durch eine einzelne Laboruntersuchung noch durch ein Panel an Laborwerten diagnostiziert bzw. objektiviert werden. Ebenso schließen normale Laborwerte ein Long/Post-COVID-Syndrom nicht aus.

Die Labordiagnostik dient in erster Linie der Differenzialdiagnostik.

·       Derzeit kann keine Empfehlung für die routinemäßige Durchführung eines kardialen MRT in der Post-COVID-19-Phase gegeben werden. Dies sollte
Patienten mit in der Akut-COVID-19-Phase durchgemachten kardiovaskulären Komplikationen vorbehalten bleiben, sowie bei Patienten mit pathologischen Befunden in der Echokardiographie bei entsprechender klinischer Symptomatik durchgeführt werden.

Die Frage, wie die Validität der Testleistung und der kognitiven Beschwerden besonders in der Gutachtensituation sichergestellt werden kann, da die Leistung in psychometrischen Tests immer von der Mitarbeit der Probanden abhängig ist, wird folgendermaßen beantwortet:

Im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung können einerseits eingebettete Beschwerdevalidierungsindikatoren, andererseits gezielte Beschwerdevalidierungstests eingesetzt werden, um ggf. Täuschungsverhalten oder mangelnde Testmotivation zu erkennen.

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html

 

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

Tags