Akupunkturbehandlung hat sich inzwischen im Rahmen der Schmerztherapie etabliert und ist in dieser Indikation zumindest teilweise wissenschaftlich anerkannt. Der ärztliche Dienst der HALLESCHE Krankenversicherung hat in diesem Zusammenhang in den letzten sieben Jahren 1.311 Akupunkturbehandlungen gesichtet und ausgewertet.
Dabei hat es sich in 1.121 Fällen um Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen gehandelt. In immerhin 190 Fällen (ca. 15 %) wurde allerdings Akupunktur bei einer Indikation eingesetzt, die außerhalb der Schmerztherapie liegt.
Akupunktur wurde auch eingesetzt zur Behandlung von allergischen Erkrankungen wie Heuschnupfen und allergischem Asthma, gegen Übergewicht, aber auch gegen Untergewicht, gegen psychische Erkrankungen wie Depression und Erschöpfungssyndrom sowie Burnout. In zwei Fällen wurde Akupunktur auch im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung eingesetzt. Des Weiteren erfolgte die Akupunktur bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, zur Behandlung von Alkohol- und Drogensucht und zur Therapie von Schlafstörungen, von klimakterischen Beschwerden sowie zur Behandlung von Schwindel und Tinnitus, Ekzemen und Psoriasis.
Einen hinreichenden Beleg der Wirksamkeit gibt es allerdings nur bei Schmerzen im Bereich des Rückens und der Wirbelsäule, sowie bei Gonarthrose. Schon bei Kopfschmerzen und Migräne, bei Schulter-Arm-Schmerzen und bei myofaszialen Schmerzen ist die wissenschaftliche Evidenz dünner.
Bei allen anderen der oben ausgeführten Indikationsausweitungen besteht kein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit und damit auch keine medizinische Notwendigkeit.R. Hakimi, Stuttgart