Als eigenständiges Modul zur psychotherapeutischen Nachbehandlung kann die Rezidivprophylaxe seit dem Jahr 2017 genutzt werden – sie wurde vom G-BA im Zuge der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie eingeführt. Nach Beendigung einer Langzeittherapie können weitere Therapieeinheiten des bewilligten Gesamtkontingents genutzt werden, um einen Rückfall zu vermeiden.
Der aktuelle Evaluationsbericht ist auf der Website des G-BA abrufbar ebenso wie bereits veröffentlichte Evaluationsberichte zur Psychotherapeutischen Sprechstunde und zu Maßnahmen zur Förderung der Gruppentherapie: Evaluation neuer Leistungen in der ambulanten Psychotherapie
Pressemitteilung G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss