Bei der Behandlung von Patienten mit einem relevanten Problem an den Herzklappen, den Koronararterien oder Hauptschlagader, bei denen eine Operation erwogen wird, sollten folgende generelle Punkte Berücksichtigung finden:
1. Eine Beratung mit einem Herzchirurgen über mögliche chirurgisch Therapieoption sollte stattfinden. Hierbei sollten die Risiken gegen den Nutzen – auch im Vergleich zu den alternativen Therapiemöglichkeiten – abgewogen werden.
2. Bei Patienten, für die eine Operationsindikation gestellt wurde, ist der Kompensationszustand zum Zeitpunkt der Operation wichtig, um das Operationsrisiko niedrig zu halten. Es gilt die Faustregel: je fitter der Patient, desto niedriger das operative Risiko.
3. Auch bei hohem Operationsrisiko kann eine Operation sinnvoll und lohnenswert sein. Das betrifft zum Beispiel Patienten mit Niereninsuffizienz, Leberdysfunktion und auch solche mit erhöhter Gebrechlichkeit. Hier sind eine Einzelfallentscheidung und eine detaillierte Information der Patienten besonders wichtig, betonte Doenst.
Kommentar aus gutachtlicher Sicht
Daraus ergibt sich, dass bei postoperativen Komplikationen (oder gar Tod), die zu einem Arzthaftpflichtprozess führen, ggf. genau geprüft werden muss, ob die Indikationsstellung für die Operation medizinisch gut begründet war und ob der Patient präoperativ adäquat aufgeklärt wurde.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden