Obwohl bereits 2013 das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ verabschiedet worden war, erschwert weiterhin v. a. die inhomogene Infrastruktur die Kommunikation erheblich, zumal es unterschiedliche Herangehensweisen an die Digitalisierung der Behördenakten gibt. Diese sind in der Folge oft nur schwer lesbar, durchdringbar bzw. handhabbar – sowohl für Richter als auch für Sachverständige. Das Konzept des elektronischen Rechtsverkehrs hat sich noch längst nicht überall – und dann auch nicht einheitlich – durchgesetzt.
Interessant ist allerdings das neue Konzept der mündlichen Gerichtsverhandlung per Videokonferenz, was im Ermessen des Gerichts steht. Das erleichtert auch die Arbeit des medizinischen Sachverständigen, muss er dann doch zur mündlichen Anhörung und Erläuterung seines Gutachtens nicht mehr vor Ort sein, sondern kann der Verhandlung per Videokonferenz zugeschaltet werden. Allerdings sollte er aufpassen, sich während der Teilnahme an der mündlichen Gerichtsverhandlung nicht an einem unpassenden Ort (etwa in einem ICE) zu befinden oder im Ausland, warnte Engin.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden