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Bericht zur ärztlichen Zweitmeinung: Zahl registrierter Ärztinnen und Ärzte steigt

- Schulterarthroskopie: 512 (Vorjahr 451)

- Implantationen einer Knieendoprothese: 443 (Vorjahr 341)

- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 417 (Vorjahr 426)

- Eingriffe an der Wirbelsäule: 302 (Vorjahr 50)

- Tonsillektomie (Mandeloperation): 252 (Vorjahr 245)

- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 106 (Vorjahr 63)

- Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 62 (in 2022 neu)

- Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 82 (in 2022 neu)

Berichte wie diesen erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährlich für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sie zeigt darin, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Dabei wird nach Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärztinnen und -ärzten differenziert.

Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht seit Ende des Jahres 2018 zu mittlerweile 11 Eingriffen. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2022 der KBV

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema auf der Website des G-BA: Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen
Weitere Informationen auf der Website der KBV: Zweitmeinung

Pressemitteilung GB-A Gemeinsamer Bundesausschuss

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