Die Kriterien des GBA zur Durchführung nach EBM umfassen das Vorliegen eines Keratokonus mit subjektiver Sehverschlechterung und Progredienz innerhalb der letzten zwölf Monate mit mindestens eines der folgenden Kriterien: Zunahme der maximalen Hornhautbrechkraft um mehr als eine Dioptrie, Zunahme der subjektiven Refraktion um mehr als eine Dioptrie oder Zunahme des Meridians der Kontaktlinse ≥ 0,1 mm. Zusätzlich muss die Hornhautdicke an der dünnsten Stelle im Stroma mindestens 400 μm betragen.
Das Crosslinking ist eine ziemlich sichere und effiziente Methode, um einen progredienten Keratokonus zu stabilisieren, in der Regel auch die Sehschärfe etwas zu verbessern. Das Crosslinking verzögert oder verhindert die Transplantation, sodass die Zahlen der Transplantation bei Keratokonuspatienten in den letzten Jahren europaweit signifikant abgenommen haben.
Auch im Langzeitverlauf über zehn Jahre scheint das Crosslinking stabil zu sein. Die Zahl der Re-Behandlungen ist gering und wenn es zu einer Re-Behandlung kommt, scheinen Sehschärfe und Ergebnis zumindest so gut zu sein wie bei der ersten Behandlung, tendenziell vielleicht sogar etwas besser.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden