Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP: „Ein systematisches Unterstützungsangebot für Menschen mit einer Adipositas gibt es bislang nicht – viele Versuche der Betroffenen, ihr Gewicht selbst in den Griff zu bekommen, scheitern und entmutigen. Selbst nach einer chirurgischen Behandlung, bei der meist der Magen verkleinert wird, fehlt oftmals die immens wichtige Langzeitbetreuung. Mit dem neuen DMP kann hier eine Lücke geschlossen werden, wenn das Angebot schnell in der Versorgung ankommt und angenommen wird. Mit dem DMP ist aus meiner Sicht aber auch ein immens wichtiges Signal verbunden: Adipositas wird als chronische Erkrankung ernst genommen. Ein DMP Adipositas, das altersgerecht für Kinder und Jugendliche auszugestalten ist, wird der G-BA in einem zweiten Schritt beraten und beschließen.“
Wer kann sich in ein DMP Adipositas einschreiben?
Die Beurteilungsgrundlage, ob eine Adipositas (krankhaftes Übergewicht) vorliegt, ist der sogenannte Body-Mass-Index (BMI). In das DMP einschreiben können sich Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen der BMI höher oder gleich 35 ist, ist eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme.Die DMP-Teilnehmenden müssen sich zudem aktiv beteiligen, um die Therapieziele zu erreichen. Denn grundlegende therapeutische Maßnahmen sind eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten und eine höhere körperliche Aktivität.
Was kann das DMP – trotz seiner Vorteile – nicht leisten?
Der G-BA kann in einem DMP nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfehlen, die auch im regulären ambulanten oder stationären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Deshalb können beispielsweise Arzneimittel, die den Appetit zügeln oder Formuladiäten nicht Teil des DMP sein: Sie sind bereits vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen, der G-BA hat hier trotz etwaiger Leitlinienempfehlungen keinen Ermessensspielraum.
Dennoch bietet eine DMP-Teilnahme große Vorteile. Die Patientin oder der Patient wird über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und dabei unterstützt, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Es werden angepasst an die persönliche Situation konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. Den Ärztinnen und Ärzten stehen hierfür leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, auch in Hinblick auf etwaige Begleiterkrankungen.
Wie sind die nächsten Schritte?
Bis sich gesetzlich Versicherte in ein DMP Adipositas einschreiben können, bedarf es noch einiger Umsetzungsschritte, an denen der G-BA nicht beteiligt ist – und damit auch keinen Einfluss darauf hat, wie lange sie insgesamt dauern werden. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, ob der Beschluss des G-BA rechtskonform ist und in Kraft treten kann. Wenn das geschehen ist, können Krankenkassen mit Praxen und Krankenhäusern DMP-Verträge schließen und damit ihren Versicherten das Angebot ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Krankenkasse ein DMP anbieten muss, gibt es jedoch nicht.
Hintergrund: Disease-Management-Programme
Strukturierte Behandlungsprogramme werden für bestimmte chronische Erkrankungen entwickelt und angeboten. Gesetzliche Grundlage ist § 137f SGB V. Die Details zum DMP und zur Dokumentation werden vom G-BA in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt. Ausführliche Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Disease-Management-ProgrammeBeschluss zu dieser PressemitteilungDMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)
Beschluss zu dieser Pressemitteilung DMP-Anforderungen-Richtlinie: DMP Adipositas (Anlagen 2, 23 und 24)
Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss