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Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Onkologie aktualisiert

·       Es erfolgte eine Überarbeitung/Aktualisierungsrecherche der Kapitel Homöopathie, Carnitin, Selen, Vitamin D, Ingwer und Katzenkralle.

·       Folgende Kapitel wurden neu recherchiert und erarbeitet: Methadon, Zeolithe, Cannabinoide und Artemisia annua.

·       Zusätzlich wurden Änderungen in den Kapiteln Akupunktur und Boswellia vorgenommen.

Hier als Beispiel die neu aufgenommene Bewertung von Artemisia annua / Artemisin. Artemisinin ist ein sekundärer Pflanzenstoff, der in den Blättern und Blüten des einjährigen Beifußes (Artemisia annua) vorkommt und häufig in der komplementären bzw. alternativen Krebstherapie eingesetzt wird:

Es liegen keine Daten aus RCTs [randomisierten kontrollierten Studien] zur Wirksamkeit von Artemisia annua auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Gabe von Artemisia annua bei onkologischen Patienten gegeben werden.“

Als weiteres Beispiel hier die geänderten Ausführungen zu Boswellia serrata zur Behandlung zerebraler Ödeme. Boswellia ist eine Pflanzengattung der Familie der Balsambaumgewächse (Burseraceae). Die Arten der Gattung Boswellia wachsen als Bäume in Indien, Nordafrika und dem Nahen Osten. Das gummiartige Exsudat oder Harz dieser Bäume, das durch Abschälen oder Einritzen der Rinde gewonnen wird, ist allgemein als Weihrauch bekannt:

„Es liegen Daten aus einer RTC zur Wirksamkeit von Boswellia serrata auf zerebrale Hirnödeme bei Patienten mit Hirntumoren unter Strahlentherapie vor. Boswellia serrata kann ergänzend zur leitliniengerechten antiödematösen Therapie mit dem Ziel der Verminderung des zerebralen Ödems bei Patienten mit Hirntumoren erwogen werden.“

(Empfehlungsgrad 0, Evidenzlevel 5, starker Konsens)

https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden