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Mammographie-Screening ab 1. Juli auch für Frauen von 70 bis 75 Jahren

Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Frauen können mit Stichtag vom 1. Juli 2024 das Brustkrebs-Screening länger nutzen: Die strahlenschutzrechtliche Zulassung liegt vor, so dass der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft treten kann. Durch unsere Anhebung der Altersgrenze können bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine wahrgenommen werden. Möglicherweise ruckelt es bei der Terminvergabe am Anfang noch etwas, hier hoffen wir auf Verständnis der interessierten Frauen. Dennoch halten wir den schnellen pragmatischen Start für gerechtfertigt, damit die Frauen das erweiterte Angebot schon jetzt nutzen können.“

Wo sind die Kontaktdaten für eine Anmeldung zu finden?

Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) angegeben: https://www.mammo-programm.de/de/termin/

In einer Broschüre des G-BA finden Frauen nähere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf des Mammographie-Screenings: Mammographie-Screening: Eine Entscheidungshilfe(PDF 467,94 kB)

Bevor auch Frauen in der neuen Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten, sind noch umfangreiche technische Vorbereitungen und Anpassungen notwendig.

Hintergrund: Mammographie-Screening

Die Inhalte und Qualitätsanforderungen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzeitigen Altersgrenzen zu überprüfen. Grund war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission.

Pressemittelung Gemeinsamer Bundesausschuss

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